Die SEC und den ETF-Anbieter über die Börsenwerteigenschaft von Solana diskutieren
Veröffentlichungszeit:2024-08-20 08:11:08
Nach Berichten von The Block hat die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) mit möglichen Anbietern von Solana ETFs über die mögliche Börsenwerteigenschaft des Solana geredet. Nach diesen Diskussionen stimmten SEC und Cboe zu, das Formular 19b-4 bezüglich eines Solana ETFs nicht an das Federal Register einzureichen. Letztes Wochenende wurden die Formulare von Cboe, die von den Anbietern eingereicht wurden, vom eigenen Webportal entfernt und ebenfalls verschwunden aus dem Federal Register. Um genehmigt zu werden, muss das Formular 19b-4 vorab genehmigt werden und dann muss der S-1 Registrierungsantrag wirksam werden. Momentan ist immer noch der S-1 Registrierungsantrag von VanEck für den Solana ETF im EDGAR-System der SEC aufgeführt. Im Gegensatz dazu sind die S-1 Registrierungsanträge von 21Shares nicht mehr in den Suchergebnissen zu finden, jedoch kann man sie immer noch über direkte Links zugreifen. Da die SEC in früheren Gerichtsakten Solana als Wertpapier definiert hat, ist diese Position für den Anbieter nicht ungewöhnlich. Quellen erwarteten, dass es in Zukunft neue Dokumente oder Änderungen an das Formular 19b-4 geben wird, um zu beweisen, dass Solana kein Wertpapier ist. Obwohl Bitcoin- und Ethereum-ETFs bereits die regulativen Hindernisse überwunden haben und angeboten werden, waren die meisten Marktbeobachter bisher eher davon überzeugt, dass die SEC sich gegenüber neuen Solana-Fonds weniger entschlossen sein würde.
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