Kürzlich führte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eine strenge Aktion gegen Krypto-Automaten (ATMs), die ohne Genehmigung betrieben werden. In einer gemeinsamen Aktion mit der Bundeskriminalpolizei und der Deutschen Bundesbank wurden bei 35 Orten 13 Krypto-ATMs konfisziert, die nicht angemeldet waren. Diese Einrichtungen verletzten das Registerierungsverfahren nach Artikel 32 des Bankengesetzes und führten gleichzeitig den Austausch von Euro in Kryptowährungen durch. Bafin betonte, dass diese illegal installierten ATMs möglicherweise zu Verbrechen werden könnten, da sie möglicherweise keine Know-your-customer (KYC)-Verfahren durchführen.