Wie berichtet hat das Bundesgericht in Manhattan Richter Alvin Hellerstein diese Entscheidung am Donnerstagabend getroffen. Investoren behaupteten, dass Musk durch die Kontrolle von Dogecoin-Wallets Gewinne erzielt habe, indem er über Kanäle wie Tweets und Fernsehauftritte hinsichtlich des DOGE-Preises manipulierte und dadurch Investoren um Milliarden Dollar brachte. Sie behaupteten weiterhin, dass Musk DOGE als Währung der Zukunft beschrieben und sogar vorausgesagt habe, dass es für das Kauf von Tesla-Autos oder für den Weltraum verwendet werden könne, um den Preis zu steigern und damit Investoren das Risiko zu überlassen. Jedoch sah Richter Hellerstein diese Tweets als idealisiert und übertrieben an und nicht als Fakten, die leicht nachweisbar wären, und daher nicht als Grundlage für ein Anklagegrundlage im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug. Der Richter schloss die Klage aufgrund von Vorurteilen ab, was bedeutet, dass sie nicht noch einmal eingereicht werden kann. Die Kläger forderten ursprünglich Schadensersatz in Höhe von bis zu 2580 Milliarden Dollar und hatten in zwei Jahren mehrfach die Klageschrift geändert. Musk’s Anwälte argumentierten in ihrer Verteidigung, dass seine Tweets „harmlos und oft dumm“ seien und kein Problem darstellten, und betonten, dass es keinen Beweis dafür gäbe, dass Musk oder Tesla an verdächtigen Transaktionen oder dem Verkauf von Dogecoin beteiligt waren.