Die japanische Finanzregulatorbehörde hat vorgeschlagen, im Finanzjahr 2025 eine umfassende Revision des Steuerystems durchzuführen, die insbesondere auf dem Gebiet kryptogener Vermögenswerte Schwerpunkt legt und einen Abstieg der Kryptowährungszwangsraten anstrebt. Im August unterbreitete die Finanzbehörde (FSA) eine Steuerreform, in der sie klar hervorhob, dass Kryptowährungen als öffentlich investierbare Vermögenswerte mit traditionellen Finanzvermögen gleichgestellt werden sollten. Die FSA betonte, dass die Besteuerung von Kryptowährungsgeschäften auf die Natur von Finanzvermögen basieren sollte und sie als öffentliche Investitionsmöglichkeit gefördert werden sollten. In derzeitem Zustand werden die Gewinne aus Kryptowährungen als Mischvermögensgut eingeordnet und unter einer Steuersatzklasse von 15% bis 55% steuerlich belastet.