In einem offiziellen Rechtsverfahren widerspricht Kraken den von der SEC erhobenen Vorwürfen, dass verschiedene Digitalwährungen wie Cardano (ADA), Algorand (ALGO) und Cosmos (ATOM) als unbefreiteregistrierte Wertpapiere gelten. Kraken betont, dass diese Digitalwährungen gemäß der US-Wertpapiergesetzgebung nicht in den rechtlichen Rahmen eines Wertpapiers fallen und daher nicht durch die SEC geregelt werden sollten. Das Exchange betont weiterhin, dass die SEC nicht genügend Beweise zur Verfügung gestellt hat, um zu zeigen, dass diese Digitalwährungen den Kriterien nach dem Test von Howey entsprechen und somit als Wertpapiere zu klassifizieren wären. Dieses Antwort zeigt wiederum das kontinuierliche Streben des Blockchain-Börsenwirtschafts und traditioneller Finanzregulierungsbehörden, wo sich beide über die Definition von 'Wertpapiere' streiten.