Die soziale Medien Plattform X, auch bekannt als X, unter der Leitung von Musk scheint auf EU-Ebene von einem Markersymptom des Gesetzes zum Abschneiden von Tech-Giganten ausgeschlossen zu sein. Dieser Entscheid basiert darauf, dass die Regulierungsbehörden denken, dass die Plattform auf dem EU-Markt genügend Einfluss auf das Marktverhalten hat. Gemäß Kenntnissen von Beteiligten ist die im Verlauf derzeit laufende Untersuchung der EU-Kommission in ihrem Schlussstadium und steht kurz vor einer Entscheidung, dass X nicht im Bereich des EU-Digitalsmarktgesetzes (DMA) ist. Dies bedeutet, dass X nicht viele der Vorschriften des DMA unterliegt, insbesondere da die Dienste, die es für kommerzielle Nutzer anbietet, nicht stark genug sind und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht erreichen. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission ihre Untersuchung im Oktober veröffentlicht. Das DMA richtet sich gegen große Technologieunternehmen wie Google-Suche, Safari-Browser von Apple, Amazon und Meta (ehemaliger Facebook), um durch eine Reihe von Regelungen zu verhindern, dass sie Verhaltensweisen betreiben, die die Konkurrenz verletzen. Verstoß gegen diese Regelungen kann bis zu 10% des weltweiten Umsatzes einer Firma als Strafe zurückerlangen, während wiederholter Verstoß die Strafe bis zu 20% des Umsatzes erhöht.